Allgemeine Geschäftsbedingungen

Statikrelevante Angebotsvoraussetzungen:
Anpralllasten aus Stapler, bzw. LKW sind soweit nicht beschrieben nicht eingerechnet und müssen bauseits abgetragen werden.

Sofern uns die statischen Unterlagen bauseits gestellt werden, sind uns in diesem Zuge auch Anschlussdetails, Trägerstöße, Dübelanschlüsse, etc. kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Montagerelevante Angebotsvoraussetzungen:
Wenn nicht anders beschrieben sind das Entfernen von elektrischen Leitungen, bzw. Wasser-, Luft-, Hydraulikleitungen, etc. bauseitige Leistungen.

Maurer-, Stemm-, Betonier-, sowie Dachdeckerarbeiten sind soweit nicht beschrieben nicht Teil unserer Leistung und somit nicht angeboten.

Soweit nicht anders angeboten sind Werk- und Montageleistungen an Werktagen Mo-Fr. 06:00 bis 16:00 angeboten.

Für Lohnarbeiten (Arbeiten auf Regie) welche nicht im Zuge einer andauernden Montage auf der gleiche Baustelle verrichtet werden können, gilt die zu entlohnende Zeit ab Werk Limbach und zurück.

Baustellen müssen für unsere Montagefahrzeuge, Hebebühnen, LKW, Montagekran, etc. gut befahrbar bis zum Bauort sein.

Die Gestellung von Strom 220/380V und Wasser ist eine für uns kostenlose, bauseitige Leistung.

Das Ausgießen von Fundamentaussparungen (Köcherfundamenten), o.ä. ist, falls nicht anders beschrieben, eine bauseitige Leistung.

Bei Schweißarbeiten, insbesondere in Lohnarbeit, ist die Umgebung der Schweißstellen bauseits von brennbaren Materialen großräumig zu entfernen und zu säubern. Eine Brandwache ist, wenn nicht anders vereinbart, durch uns nicht zu stellen, dies gilt ebenso für brandhemmende Mittel außerhalb von Schweißerdecken und 1 Feuerlöscher.

Das Verlassen unserer Baustellen ist „besenrein“ angeboten. Bei höheren Ansprüchen an Reinheit ist dies im Anschluß und/oder während unserer Montage bauseits durchzuführen. Dies gilt insbesondere für z.B. sensible Dachflächen wie „Alwitra“, o.ä.

Angebotsvoraussetzungen an optische Ansprüche:
Falls nicht anderes beschrieben unterliegen Stahlbaukonstruktionen keinem optischen Anspruch. Wenn nicht anders beschrieben oder explizit gewünscht, werden Stahlbaukonstruktionen funktional, statisch günstig, Werkstatt- und Montagegerecht geplant und ausgeführt.

Feuerverzinkung entspricht lediglich dem Anspruch des Korrosionsschutzes und hat keinen optischen Anspruch. Es kann dispositions- und bearbeitungsbedingt zu Farb- und Oberflächenunterschieden kommen.

Edelstahl, insbesondere der Reihe V2A und V4A, hier insbesondere Werkstoffe 1.4301 und 1.4401 haben, sofern nicht in geschliffener Ausführung z.B. in Korn 240 gewünscht und beschrieben, ebenfalls keinen optischen Anspruch. Eine weitere Oberflächenveredelung muss im Angebot benannt sein.

Allgemeine Angebotsvoraussetzungen:
Liefertermin nach vollständiger technischer Klärung ca. 5-8 Wochen. Vollständige technische Klärung startet mit dem Beginn der Werkplanung ohne weitere Rückfragen. Ab diesem Zeitpunkt sind Änderungswünsche, Profiländerungen, Anschlussänderungen, etc. mit Mehrkosten verbunden, welche in Form von Leistungsnachweisen mit dem Stundenverrechnungssatz in Höhe von 70 €/h, netto in Rechnung gestellt werden.

Unsere Leistung, gleichwohl welcher Art, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Unsere Angebote sind freibleibend.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Skizzen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht, auch nicht ausschnittsweise oder in Form von Kopien oder ähnlichen Vervielfältigungen zugänglich gemacht werden.

Zahlungsweise, wenn nicht anders vereinbart:
30% bei Auftragserteilung
40% bei Lieferung, spätestens 14 Tage nach angezeigter Versandbereitschaft
25% nach Montageende ohne jeden Abzug
5% sofort nach erfolgter Abnahme, spätestens 14 Tage danach

Erfüllungsort ist unser Werk Limbach

Der Gerichtsstand für alle Vertragsverhältnisse ist 66424 Homburg-Saar.

Zeichnungen welche mit der Bitte um Durchsicht versendet werden bedürfen einer schriftlichen Genehmigung zur Fertigung. Verzögerungen welche sich daraus ergeben gehen nicht zu unseren Lasten. Grundsätzlich betrachten wir hiermit Werkplanungen nach einer Woche auch ohne Zustimmung oder Absage, also ohne bauseitigen Reaktionen, als freigegeben.

Mit dem Überreichen einer Schlussrechnung fordern wir den Bauherrn zeitgleich zur förmlichen Abnahme, sowie einem zeitnahen Abnahmetermin auf. Es gelten die Regelungen einer automatischen Abnahme laut VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).

Wir halten uns an das vorliegende Angebot 6 Wochen gebunden.

Widerrufsrecht (für Privatkunden):
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Frist beginnt mit Erhalt der Auftragsbestätigung und dieser Belehrung jeweils in Textform.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stahlbau Becker GmbH, Ringstr.10a, 66459 Kirkel-Limbach, 06841-8646, widerruf@stahlbau-becker.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

Adresse

Ringstr. 10a, 66459 Kirkel 1-Limbach

Telefon

E-Mail

info@stahlbau-becker.de

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